- Güterabschätzung
- Güter|abschätzung,Landwirtschaft: die Feststellung des Geldwertes eines landwirtschaftlichen Betriebes oder seiner Bestandteile. Zu beurteilen sind: 1) Grund und Boden einschließlich aller Grundverbesserungen (Melioration); 2) bauliche Anlagen (Wohn- und Wirtschaftsgebäude, Hofraum, Wegebauten u. Ä.); 3) totes Inventar (Geräte, Maschinen); 4) lebendes Inventar (Viehbestände); 5) Wirtschaftsvorräte und Vorräte an Betriebsmitteln (z. B. Handelsdünger), an Erzeugnissen des Betriebes (z. B. Heu u. a. Futtermittel) und auf dem Feld (Feldinventar). Je nach Zweck wird der Verkehrs-, Ertrags- oder Beleihungswert des Betriebes ermittelt. Der Verkehrswert ist der Wert, den der Betrieb beim freien Verkauf voraussichtlich haben würde. Als Ertragswert wird der zum normalen Zinsfuß kapitalisierte Reinertrag angesehen. Der Beleihungswert dient zur Feststellung der Beleihungsgrenze und berücksichtigt sowohl die üblichen Pacht- und Kaufpreise als auch den erzielbaren Ertrag.
Universal-Lexikon. 2012.